Humboldt-Universität zu Berlin - Prüfungs- und Studienangelegenheiten

Prüfungszeiträume am Institut für Philosophie

Sommersemester 2024

Erster Prüfungszeitraum 15.7.-2.8.2024
Anmeldezeitraum 17.6.-1.7.2024
Rücktrittsfrist Rücktritt möglich bis zu einer Woche vor dem Prüfungstermin
   

Einführung in die Logik

Prüfer: Alexander Dinges

Termin: 25.07.2024, 12:15-13:45 Uhr

Ort: UL 6, Raum 3038/035

Fachdidaktik

Prüferin: Dr. Meike Steiger

Termin: 17.7.2024, 12-14 Uhr s.t.

Ort: DOR 24, Raum 1.406

Fachdidaktik

Prüferin: Dr. Stefanie Thiele

Termin: 17.7.2024, 12-14 Uhr s.t.

Einführung in die Philosophie

Prüfer: Prof. Dr. Thomas Schmidt

 

Termin: 17.07.2024, 10:15-11:45 Uhr

Ort: UL 6, 2014 B

Zweiter Prüfungszeitraum 7.10.-11.10.2024
Anmeldezeitraum 16.9.-30.9.2024
Rücktrittsfrist Rücktritt möglich bis zu einer Woche vor dem Prüfungstermin
   

Einführung in die Logik

Prüfer: Alexander Dinges

Termin: 10.10.2024, 12:15-13:45 Uhr

Ort: UL 6, Raum 2094

 

 

 

 


1Regelung zur vereinfachten Abmeldung angemeldeter Prüfungen im SoSe 2020 und im WS 2020/21
Eine Abmeldung von einer angemeldeten Prüfung ohne Angabe von Gründen ist durch den bestätigten Eilentscheid des Dekanats seit dem 12.3.2020 möglich. Diese Regelung wird auf alle Prüfungszeiträume des Sommersemesters 2020 und Wintersemesters 2020/21 ausgedehnt. Melden Sie sich über Agnes spätestens am Tag der Prüfung ab (in jedem Falle vor Beginn der Prüfung) und schicken Sie spätestens am Tag der Prüfung eine E-Mail an die*den Prüfenden sowie das zuständige Prüfungsbüro, damit die Abmeldung dokumentiert ist.


2 Die hier gelisteten Prüfungen finden in jedem Falle statt. Bitte melden Sie sich für sie über agnes im Anmeldezeitraum (s.o.) an. Informationen zum Ablauf der Prüfung erhalten Sie von Ihrer Prüfer*in über den Moodle-Kurs. Bei einer Präsenzklausur ist der angekündigte Tag der Prüfung fix, der Klausurort und die Uhrzeit der Prüfung können sich noch ändern.

 

 

Nach- und Wiederholungsprüfungen

Bitte beachten Sie, dass Sie sich erneut online über Agnes zur Prüfung anmelden müssen, wenn Sie krank oder aus zwingenden Gründen verhindert waren.

 

Rücktritt von einer MAP (mündliche Prüfung und Klausur)
 
Sollten Sie zum Termin der Klausur oder der mündlichen Prüfung erkranken, können Sie von einer Prüfung zurücktreten. Sie weisen den Rücktritt durch eine ärztliche Krankschreibung nach, die Sie im Original im Prüfungsbüro mit dem Formular Rücktrittserklärung zu einer Prüfung einreichen. Die Abgabe erfolgt mit der Post oder im Hausbriefkasten der Prüfungsbüros.

Aus der Krankschreibung muss hervorgehen, dass Sie eine unverzügliche Untersuchung spätestens am Tag der Prüfung eingeleitet haben. Diese Krankschreibung (keine Schul- und Sportunfähigkeitsbescheinigungen) muss spätestens innerhalb von drei Werktagen im für den jeweiligen Studiengang zuständigen Prüfungsbüro der Philosophischen Fakultät vorliegen, anderenfalls gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note "nicht ausreichend" (5,0) bewertet. Wenn Sie zu einer Prüfung unentschuldigt nicht erscheinen, wird diese mit der Note 5,0 bewertet.
 
Verlängerung einer angemeldeten Prüfung aus Krankheitsgründen (ZSP HU §101)
 
Um eine laufende Bearbeitungszeit einer angemeldeten Prüfung (MAP und Abschlussarbeit) zu verlängern, müssen Sie einen Verlängerungsantrag beim Prüfungsausschuss des Faches stellen, in dem sie die Prüfung ablegen. Über die Verlängerung von Bearbeitungszeiten von Modulabschlussprüfungen und Abschlussarbeiten entscheiden nicht die Prüferinnen und Prüfer.

Nutzen Sie für einen Verlängerungsantrag aus Krankheitsgründen folgendes Formular und reichen Sie es zusammen mit dem Attest im Original (nicht als Scan) im zuständigen Prüfungsbüro ein. 
 
Verlängerung einer angemeldeten Prüfung aus anderen wichtigen Gründen
 
Sollten Sie andere, wichtige Gründe für eine Verlängerung geltend machen wollen (ZSP HU §107), müssen sie einen formlosen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss formulieren und ihn zusammen mit entsprechenden Nachweisen bei Ihrem Prüfungsbüro einreichen. Gibt der Ausschuss Ihrem Antrag nicht statt, gilt der ursprüngliche Abgabetermin.