Bewerbung
Welche Sprachanforderungen gibt es für die Philosophie-Studiengänge? Braucht man beispielsweise Latein oder Griechisch?
Abgesehen von deutschen Sprachkenntnissen gibt es für den Bachelor-Studiengang und für den Master-Studiengang keine obligatorischen Sprachanforderungen. In vielen Veranstaltungen werden jedoch vorwiegend englischsprachige Texte gelesen, besonders im Master-Studium. Es gibt zudem einzelne Lehrveranstaltungen, die komplett auf Englisch gehalten werden. Gute Englischkenntnisse sind daher sehr wichtig. Sollten Sie während ihres Studiums zudem einen Schwerpunkt in antiker, mittelalterlicher oder französischer Philosophie bilden, ist es sicherlich empfehlenswert, sich die entsprechenden sprachlichen Kenntnisse ebenfalls anzueignen oder sie zu vertiefen.
Sie können Sprachkurse in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum der Humboldt-Universität besuchen. Die dort erworbenen Punkte können Sie gegebenenfalls im Rahmen der Berufsfeldbezogenen Zusatzqualifikationen (Studien- und Prüfungsordnung 2007) oder im Überfachlichen Wahlpflichtbereich (Studien- und Prüfungsordnung 2014) in ihr Studium einbringen.
Bewerbung für den Masterstudiengang Philosophie
Für den Masterstudiengang Philosophie können Sie sich bewerben, wenn Sie a) einen Abschluss eines Hochschulstudiums (in der Regel ist dies ein Bachelorabschluss) haben und b) Module in Philosophie im Umfang von mindestens 60 ECTS-Credits nachweisen können. Unter bestimmten Bedingungen ist eine Bewerbung vor dem Studienabschluss möglich. Beachten Sie hierzu die allgemeinen Hinweise für Masterbewerbungen. Die Bewerbung erfolgt über das Onlineportal.
Der M.A.-Studiengang Philosophie ist zulassungsbeschränkt. Das heißt, dass nur eine beschränkte Anzahl von Studienplätzen für Bewerber*innen zur Verfügung steht und Sie bestimmte Zugangs- und Zulassungskriterien erfüllen müssen, damit Ihre Bewerbung erfolgreich ist. Die Regeln finden Sie hier zusammengestellt.
Studierende, die Module in Philosophie im Umfang von mindestens 90 ECTS-Credits nachweisen können, erhalten eine gewichtete Mischnote, die wie folgt berechnet wird: (Abschlussnote des BA * 0,6) – 0,4. Haben Sie beispielsweise Ihr Studium mit der Note 1,5 abgeschlossen, dann erhalten Sie in diesem Fall als gewichtete Mischnote 0,5.
Für Studierende, die Module in Philosophie im Umfang von mindestens 90 ECTS-Credits nicht nachweisen können (jedoch mindestens 60 ECTS), wird die gewichtete Mischnote wie folgt berechnet: Abschlussnote des BA * 0,6. Haben Sie also Ihr Studium mit der Note 1,5 abgeschlossen, dann erhalten Sie in diesem Fall als gewichtete Mischnote 0,9.
Allgemein gilt nun: Je kleiner die gewichtete Mischnote ist, desto größer sind die Chancen, zugelassen zu werden.
Für Fragen zum Bewerbungsprozess und zu formalen Kriterien wenden Sie sich bitte an Compass, die zentrale Anlaufstelle für alle Anfragen rund um Bewerbung und Studium an der Humboldt-Universität.